Gericht untersagt Aufführung Kieler Tourneeproduktion
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MAMMA MIA! -
Einstweilige Verfügung
gegen Tourneemusical - Plagiat
MAMMA MIA! ist und bleibt das einzige original ABBA-Musical. Tourneeproduktion
darf keine ABBA-Songs aufführen!
Hamburg, 21. November 2002. MAMMA MIA! - das Musical mit den Hits von
ABBA, spielt seit dem 3. November jeden Abend vor ausverkauften Reihen im
Hamburger Operettenhaus. Für 2002 sind nur noch Restplätze zu bekommen,
auch der Vorverkauf für 2003 läuft auf Hochtouren.
Während in Hamburg das Musical von den ABBA-Stars Benny Andersson und Björn
Ulvaeus einen neuen Musical-Boom ausgelöst hat, versucht die Gastspiel- und
Theaterdirektion Gerhartz GmbH mit der inhaltsähnlichen
Bühnenproduktion "Mamma Mia - come together" auf Deutschlandtournee zu
gehen und verstößt damit gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg.
In einer einstweiligen Verfügung untersagte die Kammer am 16. September 2002
der Gastspiel- und Theaterdirektion Gerhartz GmbH, in der Tourneeproduktion
Songs von ABBA zu benutzen sowie das Musical öffentlich zu bewerben. Die
einstweilige Verfügung wurde am 01. Oktober 2002 vom Landgericht bestätigt,
der Widerspruch der Gastspiel- und Theaterdirektion Gerhartz GmbH wurde
abgelehnt. Die Stage Holding hat vom englischen Lizengeber Littlestar
Services Ltd. die exklusiven Rechte für MAMMA MIA! erworben.
Maik Klokow, General Manager der Stage Holding Deutschland und Produzent
der deutschsprachigen MAMMA MIA!-Inszenierung, zeigte sich verärgert
über die Kopie des MAMMA MIA!-Musicals: "Durch das Urteil ist auch
bestätigt worden, dass wir die alleinigen Rechte an der bühnenmäßigen
Aufführung von ABBA-Songs haben. Alle anderen Produktionen machen sich
strafbar. Vor allem verunsichern sie aber unsere Zuschauer und Fans, die
das Original im Hamburger Operettenhaus sehen wollen und von der Tourneeproduktion
absichtlich falsch umworben werden."
Da sich die Gastspiel- und Theaterdirektion Gerhartz GmbH über die
Regelungen der einstweiligen Verfügung hinweggesetzt hat und ihre
Tourneeproduktion heute in Nienburg starten will, hat sie ein Ordnungsgeld
bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu erwarten.
Quelle: Stage Holding
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